Lexikon -Grundstücksbestandteile
Grundstücksbestandteile, die weder Bestandteil des noch Zubehör des versicherten Gebäudes sind, müssen im Rahmen der Gebäudeversicherung gesondert versichert werden.
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Grundstücksbestandteile, die weder Bestandteil des noch Zubehör des versicherten Gebäudes sind, müssen im Rahmen der Gebäudeversicherung gesondert versichert werden.